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Datenschutz Host Europe

Auftragsdatenverarbeitung gemäss § 11 BDSG

Host Europe GmbH

Welserstr. 14

51149 Köln

 

  1. Gegenstand und Dauer des Auftrags (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG)…………………………………. 3
  2. Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten,

die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BDSG)………………….. 3

  1. Technisch-organisatorische Maßnahmen (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BDSG) …………………………… 4
  2. Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BDSG) …………………….. 4
  3. Pflichten der Auftragnehmerin (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 BDSG)…………………………………………… 4
  4. Unterauftragsverhältnisse (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 BDSG) ………………………………………………… 5
  5. Kontrollrechte der Auftraggeberin (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 BDSG) ……………………………………… 5
  6. Mitteilungspflichten bei Verstößen der Auftragnehmerin oder bei ihr beschäftigter Personen gegen Datenschutzvorschriften oder gegen den Auftrag (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 BDSG)………. 6
  7. Weisungsbefugnisse der Auftraggeberin (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 BDSG) ……………………………. 6
  8. Löschung von Daten und Rückgabe überlassener Datenträger (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 10 BDSG)6

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  1. Gegenstand und Dauer des Auftrags (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG)

1.1 Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Hosting Lösungen im Rahmen des mit der Auftraggeberin vereinbarten Umfangs.

1.2 Gegenstand des Auftrags ist nicht die originäre Nutzung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Auftragnehmerin. Im Zuge der Leistungserbringung der Auftragnehmerin als zentraler IT-Dienstleister im Bereich des Hostings, des Supports bzw. der Administration von Server-Systemen der Auftraggeberin, kann ein Zugriff auf personenbezogene Daten jedoch nicht ausgeschlossen werden.

1.3 Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) richtet sich nach der Dauer der Erbringung von Hosting-Leistungen der Auftragnehmerin an die Auftraggeberin. Der Auftrag endet, wenn die Auftraggeberin keine Hosting-Leistungen der Auftragnehmerin, entsprechend den Leistungsvereinbarungen/Angeboten der einzelnen Auftragsbestätigungen für Hosting-Leistungen der Auftragnehmerin, mehr in Anspruch nimmt.

 

  1. Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BDSG)

2.1 Umfang, Art und Zweck der Zugriffsmöglichkeit der Auftragnehmerin auf Daten der Auftraggeberin ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Auftragsbestätigungen der Auftragnehmerin für die Hosting-Leistungen. Zusammen gefasst entsteht die Zugriffsmöglichkeit:

  • beim Hosting von Server-Systemen und dort betrieben Anwendungen (Datenbank-, Backup-, Web-Server, SAN-Umgebung)
  • bei der technischen Administration der Server-Systeme
  • bei sonstigen Support-Tätigkeiten für sämtliche Server-Systeme (z.B. im Rahmen des proaktiven Monitorings)
  • im Rahmen der Betreuung, der von der Auftraggeberin betriebenen Firewall (Log-Files)

 

Zum Zwecke der Vertragserfüllung kann ein Zugriff der Auftragnehmerin, auf die unter 2.2 aufgeführten Daten, nicht ausgeschlossen werden.

2.2 Art der Daten

Die von der Auftragstätigkeit betroffenen Datenkategorien von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und Beschäftigten der Auftraggeberin lauten wie folgt:

  • Stammdaten
  • Kontaktdaten
  • Vertragsdaten
  • Vertragssteuerungsdaten
  • Protokolldaten
  • Bankdaten

 

2.3 Kreis der Betroffenen

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Der Kreis der, durch den Umgang mit ihren Daten im Rahmen dieses Auftrags, Betroffenen umfasst:

  • Kunden und potentielle Kunden der Auftraggeberin (Endverbraucher)
  • Beschäftigte, Lieferanten und Geschäftspartner der Auftraggeberin

 

  1. Technisch-organisatorische Maßnahmen (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BDSG)

3.1 Die Auftragnehmerin beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung und gewährleistet die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. § 9 BDSG und Anlage. Die erforderlichen Maßnahmen sind im Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept „Datenschutz gemäß § 9 BDSG – Kontrollziele gemäß Anlage § 9 BDSG und Beschreibung der technischen und/oder organisatorischen Sicherungsmaßnahmen“ dokumentiert und sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Sie werden der Auftraggeberin vorab zur Prüfung übergeben.

3.2 Die Parteien sind sich einig, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung unterliegen. Insoweit ist es der Auftragnehmerin gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Sie muss die Auftraggeberin hierüber auf Anfrage informieren und sicherstellen, dass das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahme nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Die Auftragnehmerin hat auf Anforderung die Angaben nach § 4 g Abs. 2, Satz 1 BDSG der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen.

3.3 Die Auftragnehmerin ermöglicht und unterstützt die Prüfung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen vor Beginn, sowie während der Verarbeitung durch die Auftraggeberin. Hierzu gewährt die Auftragnehmerin Einblick in ein im Hinblick auf den Auftrag umfassendes und aktuelles Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept.

  1. Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BDSG)

4.1 Die Rechte der durch den Datenumgang bei der Auftragnehmerin betroffenen Personen insbesondere auf Berichtigung, Löschung und Sperrung sind gegenüber der Auftraggeberin geltend zu machen. Sie ist allein verantwortlich für die Wahrung dieser Rechte.

4.2 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die Auftraggeberin an sie gerichtete Ersuchen Betroffener zur sachgerechten Bearbeitung unverzüglich an die Auftraggeberin weiterzuleiten. Sie ist nicht berechtigt, diese Ersuchen ohne Abstimmung mit der Auftraggeberin selbständig zu bescheiden.

4.3 Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf Berichtigung, Sperrung und Löschung, Benachrichtigung und Auskunftserteilung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.

  1. Pflichten der Auftragnehmerin (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 BDSG)

Die Auftragnehmerin hat bezogen auf diesen Auftrag insbesondere folgende Pflichten gemäß § 11 Abs. 4 BDSG:

  • Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß §§ 4f, 4g BDSG ausüben kann. Dessen Kontaktdaten werden der Auftraggeberin auf Anforderung, zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme, mitgeteilt.

 

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  • Die Wahrung des Datengeheimnisses entsprechend § 5 BDSG. Alle Personen, die auftragsgemäß auf die unter Punkt 2.2 aufgeführten Daten der Auftraggeberin zugreifen könnten, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten, sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt werden.
  • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und Anlage.
  • Die unverzügliche Information der Auftraggeberin über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde nach §§ 43, 44 BDSG bei der Auftragnehmerin ermittelt.
  • Die Durchführung der Auftragskontrolle mittels Prüfungen durch die Auftragnehmerin im Hinblick auf die Vertragsausführung bzw. -erfüllung, insbesondere Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Maßnahmen zur Durchführung des Auftrags.

 

  1. Unterauftragsverhältnisse (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 BDSG)

6.1 Die Auftraggeberin ist grundsätzlich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin an sorgfältig ausgewählten Drittunternehmen Unteraufträge erteilt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Bereiche Wartung und Installation der Rechenzentrumsinfrastruktur, Telekommunikationsdienstleistungen, Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer und Entsorgung von Datenträgern.

6.2 Die Auftragnehmerin hat bei der Vergabe von Unteraufträgen die Anforderungen des § 11 BDSG zu beachten und die vertragliche Vereinbarung mit dem Unterauftragnehmer so zu gestalten, dass sie den in dieser Vereinbarung festgelegten Datenschutzanforderung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeberin entsprechen.

  1. Kontrollrechte der Auftraggeberin (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 BDSG)

7.1 Die Auftraggeberin hat das Recht, die in Nr. 8 der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit der Auftragnehmerin durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Sie hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung (3 Wochen) zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Auftragnehmerin in ihrem Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, der Auftraggeberin auf Anforderung die, zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle, erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. Kosten, die der Auftragnehmerin durch ihre Unterstützungshandlung entstehen, sind ihr im angemessenen Umfang zu erstatten.

7.2 Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen der Auftraggeberin nach § 11 Abs. 2 S. 4 BDSG vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Auftrags stellt die Auftragnehmerin sicher, dass die Auftraggeberin sich von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann.

7.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, der Auftraggeberin auf Anforderung die, zur Wahrung ihrer bei der Verarbeitung der oben genannten Daten bestehende Verpflichtung zur Auftragskontrolle, erforderlichen Auskünfte zu geben und Nachweise zu führen. Dies gilt auch, soweit die Auftragnehmerin die Kontrolle ihrer Unterauftragnehmer für die Auftraggeberin durchführt.

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  1. Mitteilungspflichten bei Verstößen der Auftragnehmerin oder bei ihr beschäftigter Personen gegen Datenschutzvorschriften oder gegen den Auftrag (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 BDSG).

8.1 Stellt die Auftragnehmerin fest, dass die bei ihr gespeicherten auftragsrelevanten Daten der Auftraggeberin unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, hat sie dies ohne Ansehen auf die Verursachung unverzüglich der Auftraggeberin mitzuteilen.

8.2 Dies gilt auch bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs (z.B. längerer Ausfall eines Server-Systems), beim Verdacht auf sonstige Verletzungen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit den relevanten Daten der Auftraggeberin.

8.3 Soweit die Auftraggeberin Pflichten nach § 42a BDSG treffen, z.B. im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte, hat die Auftragnehmerin sie hierbei zu unterstützen.

8.4 Die Auftraggeberin informiert die Auftragnehmerin, wenn sie Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

  1. Weisungsbefugnisse der Auftraggeberin (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 BDSG)

9.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen insbesondere nach §§ 6, 7 und 8 BDSG ist allein die Auftraggeberin verantwortlich (§ 11 Abs. 1 BDSG).

9.2 Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, Weisungen über Art und Umfang der Datenverarbeitung im Hinblick auf die Umsetzung von Datenschutzanforderungen zu erteilen. Die Weisungen bedürfen der Textform.

9.3 Ist die Auftragnehmerin der Ansicht, dass eine Weisung gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, hat sie die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Sie ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch die Auftraggeberin bestätigt oder geändert wird.

9.4 Die Auftragnehmerin verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen der Auftraggeberin nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind.

9.5 Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin entstehen, bleiben unberührt.

  1. Löschung von Daten und Rückgabe überlassener Datenträger

(§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 10 BDSG)

10.1 Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch die Auftraggeberin – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat die Auftragnehmerin sämtliche in ihrem Besitz gelangten Unterlagen, erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen und einen Personenbezug zulassen könnten, der Auftraggeberin auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial.

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10.2 Zu einem Datenträgeraustausch zwischen den Beteiligten dieser Auftragsdatenverarbeitung kommt es nicht. Insoweit ist eine Rückgabe hier nicht zu regeln.

10.3 Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch die Auftragnehmerin entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Sie kann sie zu ihrer Entlastung bei Vertragsende der Auftraggeberin übergeben.

 

Datenschutzerklärung nach der DSGVO

 

1           Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Markt Glonn

Marktplatz 1

85625 Glonn

Telefon: +49 8093 / 9097-0

E-Mail: datenschutz@glonn.de

 

2           Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit direkt an unseren Datenschutzbeauftragten:

 

actago GmbH
Maximilian Nuss

Straubinger Straße 7

94405 Landau a. d. Isar

Telefon: +49 (0)9951 99990-20

E-Mail: datenschutz@actago.de

 

 

3           Allgemeine Informationen

3.1          Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere der Information der Öffentlichkeit.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

 

3.2          Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt durch

MediaGlonn
mediaglonn@t-online.de
Stephan Kreutzer
Wendelsteinstraße 7a
85625 Glonn
DE

 

Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

 

3.3          Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

3.4          Ihre Rechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener nachfolgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
    Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

3.5          Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München

Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München

Telefon:  089 212672-0

Telefax:  089 212672-50

E-Mail:   poststelle@datenschutz-bayern.de

Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

 

3.6          Weitere Information

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 

4           Informationen zum Internetauftritt

4.1          Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch Host Europe GmbH betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher in unserem Auftrag durch folgenden Dienstleister verarbeitet:

Host Europe GmbH

Hansestrasse 111, 51149 Köln

E-Mail: info@hosteurope.de

 

4.2          Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

 

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik werden die Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet.

 

5           Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert. Diese haben eine Gültigkeit von:

 

Name:                                                                 Speicherdauer:

  • Vuid 24 Monate
  • NID 6 Monate
  • borlabs_cookie 12 Monate

 

Wir verwenden diese dazu, um die Nutzung der Seite zu verbessern und den Besuchern mehr Funktionen bieten zu können. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden.

 

6           E-Mail Sicherheit

Sie sind mit elektronischer Kommunikation einverstanden, sobald Sie selbst den elektronischen Kontakt zur Kommune eröffnen.

Sie werden darauf hingewiesen, dass E-Mails auf dem Übertragungsweg unbefugt und unbemerkt mitgelesen oder verändert werden können.

Die Kommune verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können E-Mails abgewiesen werden, wenn diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.

Der Inhalt von E-Mails ist nicht automatisch geschützt, außer Sie haben eigene Maßnahmen zur Verschlüsselung ergriffen. In E-Mails ohne zusätzliche Verschlüsselung sind Ihre personenbezogenen Daten nicht geschützt. Wenn Sie Bedenken bei der Übermittlung von personenbezogen Daten oder anderen sensiblen Daten haben, stimmen Sie vor der Übermittlung eine geeignete Verschlüsselung mit dem Empfänger (unseren Mitarbeitern) ab, oder nutzen Sie Fax bzw. Briefpost.

 

7           Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte.

Eine Verwendung von Google Maps erfolgt nur aufgrund einer Einwilligung nach Art. 6 Abs 1 lit. a DSGVO

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

 

8           Google Web Fonts

Zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten kann diese Webseite die sogenannten Google Web Fonts nutzen. Bei Verwendung dieser Fonts lädt Ihr Browser dabei benötigte Schriftarten von unserem Webseitensystem herunter. Diese werden dann im sogenannten Browsercache zwischengespeichert, um die Schriftarten korrekt anzuzeigen. Dabei wird von Ihrem Browser keine Verbindung zu den Servern von Google hergestellt. Damit wird sichergestellt, dass Google keine Kenntnis über ihren Aufruf oder Ihre IP-Adresse erlangt.

 

9           Hinweis zur Datenschutzerklärung

Soweit nichts anderes geregelt ist, unterliegt die Nutzung sämtlicher Informationen, die wir über Sie haben, dieser Datenschutzerklärung.

Die Kommune behält es sich vor, diese Datenschutzerklärung den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend anzupassen, und wird etwaige Änderungen an dieser Stelle bekannt geben.

Stand: März 2021

 

10        Weitere Hinweise

10.1        Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Kommune hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um Ihre Daten vor Verlust, Zerstörung oder unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Zudem werden sowohl die Beschäftigten der Kommune als auch etwaige Dienstleistungs-unternehmen zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

10.2        SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.


Ältere Artikel 2017/2018

Nach dem Dorffest ist vor dem Dorffest

Das 27. Dorffest ist nach vier strahlenden Sonnentagen vorüber und Besucher wie Organisatoren schauen auf ein fröhliches, friedliches und abwechslungsreiches Programm zurück, das für alle etwas zu bieten hatte!…  Zur Dorffestseite


STADTRADELN 2018 – Preisverleihung am 18. September 2018

Drei Wochen haben wir unser Bestes auf dem Drahtesel gegeben. Von 1. bis 21. Juli hat sich der Landkreis Ebersberg wieder am STADTRADELN beteiligt. STADTRADELN ist eine bundesweite Kampagne des Klima-Bündnis, einem großen Netzwerk aus Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Schutz des Weltklimas. Insgesamt sind dieses Jahr im Landkreis über 216.000 km von 977 Radlerinnen und Radlern zusammen gekommen –  das entspricht beinahe 5,5 Runden um den Erdball. Glonn war dieses Jahr zum zweiten Mal mit dabei und hat mit über 13.700 km von 64 Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Ergebnis vom letzten Jahr nochmal übertroffen (2017: 11.215 km von 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)… Weiterlesen


 Glonn hat die meisten Mitfahrbankerl

Die Freude war riesig bei den Initiatoren der Mitfahrbankerl vom Aktionskreis Energiewende Glonn – sowohl über die Anzahl als auch über die zügige Umsetzung des Projekts. Von den 18 im Landkreis installierten Bänken, die regional von der Zimmerei Gröbmayr gefertigt wurden, stehen allein 11 in Glonn. An jedem Bankerl befindet sich links ein Säule, aus der man Tafeln mit den jeweiliger Fahrziel ausklappen kann. In Glonn gibt’s auch innerörtliche Ziele, wie den Supermarkt oder den Friedhof. Toll! Sponsoren gesucht!
Foto von links: Renate Glaser, Hans Gröbmayr, Peter Hertampf, Johann Huber, Josef Oswald und Willi Mirus


Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg spendet Defibrillator

Die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg hat dem Markt Glonn 2000.- € für die Anschaffung eines Defibrillators gespendet. Nachdem sich der Markt Glonn im letzten Jahr an der Anschaffung von 3 Defibrillatoren durch den ASV beteiligt hat, welche an den Sportplätzen angebracht sind, wurde dieser Defibrilator für die Öffentlchkeit gut zugänglich in den Arkaden am Rathaus angebracht. Der „Laiendefibrillator“ ist einfach zu handhaben und erläutert die Vorgehensweise dem Nutzer im Einsatz. Somit kann auch ein ungeübter Mitbürger das Gerät im Ernstfall bedienen und wichtige Hilfe leisten. Auf dem Foto von links nach rechts: Josef Oswald, Bgm. und Zweigstellenleiter Michael Pohl von der Sparkasse.


 

Martin Esterl wird Ehrenbürger

So einig, wie bei der Abstimmung zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde für Martin Esterl war sich der Glonner Gemeinderat selten. In Anbetracht seiner Verdienste um den Markt Glonn und den Landkreis Ebersberg (11 Jahre Gemeinderat, danach 18 Jahre Bürgermeister, seit Jahren im Kreisrat, seit 2008 stellvertretender Landrat, 12 Jahre ASV Vorstand, viele Jahre aktiv im AWO Kreisverband…) fiel es den Gemeinderäten leicht, ihm fraktionsübergreifend die Ehrenbürgerwürde zu verleihen. Eine seltene Ehre, die in Glonn in 140 Jahren genau 20 mal verliehen wurde.
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Ehrungen bei der Feuerwehr

Der Landkreis Ebersberg hat dieses Jahr wieder langjährig, verdiente Mitglieder der Feuerwehren geehrt. Im Rahmen des Festabends im „Alten Speicher“ in Ebersberg wurden von der Glonner Feuerwehr Franz Breitwieser und von der Feuerwehr Schlacht-Kastenseeon Hans Lechner für 40 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr geehrt. Eine Auszeichnung für 25 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr erhielten von der FFW Glonn Josef Pongratz und von der FFW Schlacht-Kastenseeon Wolfgang Ettenhuber sowie Georg Staudenhechtl. Der Markt Glonn bedankt sich insbesondere bei den geehrten Feuerwehrleuten für deren, gesellschaftlich sehr wichtigen und außerordentlichen, Einsatz. Auf dem Foto von links nach rechts: Josef Oswald, Bgm; Hannes Zeller, 2. Kommandant; Stefan Jaensch, 1. Kommandant; Josef Pongratz; Georg Staudenhechtl; Franz Breitwieser; Wolfgang Ettenhuber; Hans Lechner; Matthias Holzbauer, Kreisbrandinspektion


Der Maibaum steht

Glonn hat wieder einen Maibaum.
Alle 4 Jahre wird turnusmäßig in Glonn ein neuer Maibaum aufgestellt.
Am 1. Mai 2018 war es wieder so weit. Federführend bei dem gesellschaftlichen
Ereignis waren sowohl der Trachtenverein als auch der Soldaten- und
Kriegerverein. Am vorletzten Tag des alten Jahres 2017 trafen sich zahlreiche
Mitglieder beider Vereine um erste schweißtreibende Vorbereitungsarbeiten,
nach dem Fällen der 32 Meter  Fichte, zu erledigen. Stifter des neuen
Maibaumes ist der Glonner Gewerbeverband. Der 32 Meter lange
Baum wurde bis März fachmännisch im Wald gelagert, bevor er ins
Maibaumstüberl an der Stegmühle gebracht und fertig hergerichtet wurde.

Bildergalerie vom Maibaumaufstellen 2018

und noch weitere Bilder mit vui Wadln finden Sie hier – fotografiert von Leonhard Huber


Bürgerversammlung 2018

Vor ca. 100 Besuchern eröffnete Bürgermeister Oswald um 19.35 Uhr im Bürgersaal beim Neuwirt in Glonn die Bürgerversammlung des Jahres 2018. Der Bürgermeister trug seinen Bericht anhand einer informativen visuellen Präsentation vor.
Niederschrift über die Bürgerversammlung des Marktes Glonn


Altbürgermeister Martin Esterl wurde 70 und spendet

Anläßlich seines 70. Geburtstages bat Altbürgermeister Martin Esterl an Stelle von Geschenken um Spenden für die Jugendhilfeeinrichtung Zinneberg. Seine Ehefrau Katharina Gartner hatte dafür extra eine Zinneberger Spendenbox gefertigt. Von den 2000 Euro gehen 1500 Euro an den Förderverein und 500 Euro an die Kinderkrippe. Bei der Übergabe gruppieren sich hinter den Krippenkindern von links: Einrichtungsleiterin Sr. Christophora, Katharina Gartner, Martin Esterl, Oberin Sr. Amica, der Vorsitzende des Fördervereins Walter Mündel und Anne Holzbauer von der Kinderkrippe.


Maibaumstüberl

Der Maibaum wird am Samstag, den 24.03. zum Vereinslokal an Stegmühle gebracht. Hier wurde bereits im Vorfeld das Maibaumstüberl mit angeschlossenem Wachlokal hergerichtet.
Ebenfalls ab 24.03 bis 30.04. ist dort dann täglich mit Bewirtung für das leibliche Wohl gesorgt. Vor Ort können dann auch noch Wachen für Vereine oder andere Gruppen angenommen werden.
Der Trachten- und der Soldaten- und Kriegervein freuen sich auf
zahlreiche Besucher, alle sind herzlich eingeladen – zünftig wirds auf jeden Fall.

Das Maibaumstüberl-Programm


Nachbarschaftshilfe erhält Spende von Glonn94

 

Einen Scheck in Höhe von 2.400 Euro übergab der FC Bayern Stammtisch Glonn94, Hans Wagner (1. Vorstand), Alexander Moosbauer (2. Vorstand) zusammen mit dem 1. Glonner Bürgermeister Josef Oswald an die Nachbarschaftshilfe Glonn, vertreten durch Frau Haslbeck und Frau Mündel.
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Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eG spendet 6.000 Euro

Die Freude war groß in Glonn. Wolfhard Binder, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen-Volksbank, übergab im Dezember fünf Spendenschecks in Höhe von insgesamt 6.000 Euro an die Feuerwehr Frauenreuth, die Feuerwehr Mattenhofen-Haslach, die Feuerwehr Schlacht-Kastenseeon, den GTEV Glonntaler und den Förderverein der Grund- und Mittelschule Glonn.
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Neujahrsempfang 2018

Bürgermeister Josef Oswald eröffnete den diesjährigen Neujahrsempfang mit der Frage, was die Zukunft wohl bringen möge und beantwortete diese sogleich mit den zuversichtlichen Worten des italienischen Ordensstifters Franz von Assisi : „Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche.“
Zahlreich waren die Vertreter aus Vereinen, Initiativen und Institutionen der Einladung der Marktgemeinde Glonn gefolgt, um gemeinsam ins Jahr 2018 zu starten.
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Der Nikolaus der Glonner Kolpingfamilie spendet 1.800 Euro

Die jeweils 10 Nikoläuse und Krampusse der Glonner Kolpingfamilie haben an den beiden Nikolaustagen fast 80 Haushalte mit über 200 Kindern in Glonn und der näheren Umgebung besucht.
Aus dem goldenen Buch konnten viele nette Geschichten zu den guten oder schlechten Eigenschaften der Kinder berichtet werden. Mit einem kleinen Säckchen mit Geschenken sorgte der Nikolaus für viele leuchtende Kinderaugen. Meist hatten die Kinder noch ein Gedicht oder ein Lied gelernt und damit den Nikolaus feierlich verabschiedet. Als Dank für den Besuch, haben die Familien Geld an den Nikolausdienst gespendet. Weiterlesen


 

Ehrenbürger Martin Esterl Bilder

Martin Esterl wird Ehrenbürger von Glonn

9. Mai 2018

Bildergalerie von der Verleihung

So einig, wie bei der Abstimmung zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde für Martin Esterl war sich der Glonner Gemeinderat selten. In Anbetracht seiner Verdienste um den Markt Glonn und den Landkreis Ebersberg (11 Jahre Gemeinderat, danach 18 Jahre Bürgermeister, seit Jahren im Kreisrat, seit 2008 stellvertretender Landrat, 12 Jahre ASV Vorstand, viele Jahre aktiv im AWO Kreisverband…) fiel es den Gemeinderäten leicht, ihm fraktionsübergreifend die Ehrenbürgerwürde zu verleihen. Eine seltene Ehre, die in Glonn in 140 Jahren genau 20 mal verliehen wurde.

In den Reden von Bürgermeister Josef Oswald, Landrat Robert Niedergesäß und Martin Podehl (für die Fraktionen des Gemeinderates) konnte man denn auch uni sono den großen Respekt und die ehrliche Sympathie für Martin Esterl heraus hören.

Während seiner Amtszeit ist es ihm unter anderem gelungen, die Zahl der Kindergartenplätze zu verdoppeln. Besonders erwähnenswert sind sicherlich auch seine herausragenden Leistungen zum Zeitpunkt und nach dem Hochwasser vom August 2002 in Glonn. Nach den großen Überschwemmungen im Sommer 2002 mussten die Hochwasserschäden beseitigt werden. Auch der Schulhausanbau 2003/2004 sowie die energetische Sanierung der Grundschule in den Jahren 2009 bis 2011 waren wichtige Projekte mit außerordentlich hohem Engagement.

Martin Esterl bedankte sich in seinen abschließenden Worten bei all seinen Mitstreitern und Unterstützern, ohne die viele seiner Projekte nicht umsetzbar gewesen wären. Einen Tipp gab‘s noch für die jüngeren Kollegen: „Habt keine Angst vor den Bürgern, die Bürger sind das größte Potential in einer Gemeinde“. Besonders wichtig war ihm auch der Dank an seine Familie aus Reisenthal.

Die Veranstaltung wurde musikalisch von dem Blechbläserensemble der kommunalen Musikschule, Leitung Uwe Baumer und den Glonner Chorkindern, Leitung Thomas Pfeiffer begleitet. Für das hervorragende Buffet sorgte Team um Julia Esterl vom Reisenthaler HofCafé. Dank auch an die Organisator/innen Marianne Heimbuchner, Petra Unkelbach und Werner Wacht.
Text & Fotos: sk

 

 

 

 

Maibaumaufstellen 2018 von Leonhard Huber

Beeindruckendes Wadlpanorama – fotografiert von Leonhard Huber

 

Bilder vom Maibaumaufstellen 2018 – fotografiert von Leonhard Huber

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Maibaumaufstellen Glonn 2018

Auch interessant
In Glonn hatte die Tradition des Maibaumaufstellens zwischen 1868 und
1968 eine 100jährige Pause. Wie aus einem Bericht der Ebersberger
Zeitung vom 4/5.Mai 1968 hervorgeht, war es der Initiative des Glonner
Lehrers Helmut Wittmann und dem Engagement von Lehrern und Schü-
lern zu verdanken, dass nach 100 Jahren Glonn wieder einen Maibaum
bekam. Gemeinsam mit dem Trachtenverein unter dem Kommando
der Trachtenvorstände Reinwald und H. Fellermaier und mit 50 Mann
wurde der 30 Meter hohe Maibaum aufgestellt. Franz Abinger stiftete
den Baum und zog ihn mit seinem „Dampfroß“ höchst persönlich zum
Marktplatz, mehr als 1000 Zuschauer beobachteten damals das Ereignis.
Mehr als 1000 Zuschauer waren es 2018 allemal.
Fotos: Monika Wilken, Josef Oswald, Stephan Kreutzer

Aktuelle Hinweise

Kehrmaschine in Glonn im Einsatz
Am Mittwoch, 11.04.2018, Donnerstag, 12.04.2018, Freitag, 13.04.2018 und Montag, 16.04.2018 werden die Straßen im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Glonn gekehrt. Um unnötige Behinderungen für die Kehrmaschine zu vermeiden, werden die Anlieger gebeten, die auf den Straßen abgestellten Fahrzeuge oder andere Hindernisse an diesen Tagen zu entfernen.

Glonn umliegende Orte hinzugefügt 2018

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