März 2023
Liebe Glonnerinnen und Glonner,
nach der „Corona Pause“ werden Glonner Vereine dieses Jahr wieder in einer RamaDama Aktion am Samstag, den 25. März die Flur säubern. Hierfür bedanke ich mich im Namen der Gemeinde, also uns allen, bei den Aktiven und speziell beim Vereinskartell für die Organisation. So ehrenwert dieses Engagement auch ist, ist es im Kern schade, dass solche Aktionen notwendig sind. Normalerweise sollte es für jeden Menschen zumutbar und eine Selbstverständlichkeit sein in der Natur keinen Müll zu hinterlassen. Ebenso könnten Verunreinigungen, wenn diese auffallen, individuell beseitigt werden. Erfreulicherweise passiert dies auch regelmäßig. Besonders hervorzuheben ist hier z.B. Roman Hackl aus Aying, welcher auch bei uns die Fluren säubert (Instagram: #müllradler). Aber wie in vielen Bereichen verursachen auch hier wenige Menschen einen Schaden für viele Menschen/Tiere/Natur. Daher bitte ich Sie dies noch aktiver zu beobachten und wenn Sie Personen sehen, welche in der Natur etwas wegwerfen direkt anzusprechen. Damit tragen wir alle zur Schönheit unserer Landschaft bei, welche wir bei uns genießen dürfen.
Zum Genuss der Landschaft gehören auch Spaziergänge oder Radtouren. Hierzu finden Sie in diesem Marktschreiber ein paar Hinweise der unteren Naturschutzbehörde. Ich bitte Sie diese zu beachten. Letztendlich ist das freie Betretungsrecht der Natur während der Vegetationszeit beschränkt. Zudem benötigen die in der Natur lebenden Tiere ihre Rückzugs-, Brut- und Ruhegebiete. Daher ist es wichtig auf den bestehenden Wegen zu bleiben und nicht „Querfeldein“ zu gehen oder zu radeln.
Dabei werden sehr oft auch landwirtschaftliche Wirtschaftswege, welche in der Unterhaltspflicht der Landwirte liegen, für Spaziergänge und Radfahrten genutzt. Hier leisten, wenn man es so sehen möchte, die Landwirte einen Dienst für die Allgemeinheit. Daher sollten wir in unserer Freizeitgestaltung auch auf die Belange der Landwirte Rücksicht nehmen. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht ein Betretungsverbot innerhalb der Vegetationsperiode. Dies gilt in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. In dieser Zeit dürfen die Flächen, auf welchen unsere Nahrungsmittel erzeugt werden, nicht betreten werden. Wir sollten Mitmenschen darauf ansprechen, sofern dies nicht beachtet wird. Es ist aber genauso wichtig, dass dies auch für unsere Haustiere eingehalten wird. Insbesondere Hunde, welche frei laufen, verursachen oft Ärger bei den Landwirten. Auf dem Feld buddeln Hunde gerne Löcher und können dadurch Schäden an Pflanzenbeständen und landwirtschaftlichen Maschinen verursachen. Einige Hundebesitzer sind sich anscheinend nicht bewusst, dass der Hundekot Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Zudem kann die Verschmutzung bei Rindern zu Fehlgeburten führen. Ich bitte daher die Hundebesitzer sich die Mühe zu machen und den Hundekot korrekt zu entsorgen, wie es die große Mehrheit der Hundebesitzer macht. Hierzu eignen sich z.B. die über 25 „Hundetoiletten“, welche im Gemeindegebiet angeboten werden. Gänzlich ungeeignet zur Entsorgung des Hundekots sind hingegen die Mülleimer bei den Kinderspielplätzen.
Letztendlich sollte jeder den Aufenthalt in der Natur genießen, an die Auswirkungen seines Verhaltens denken und diese für Mitmenschen/Tiere/Natur minimieren.
Ihr Josef Oswald, 1. Bürgermeister