Die derzeitige Situation im Landkreis Ebersberg
Die Verteilung aller Asylbewerber auf die Bundesländer und die Landkreise erfolgt nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“. Der Anteil aufzunehmender Asylbewerber beträgt für Bayern: 15,33048 %. Die weitere Verteilung auf die Regierungsbezirke beläuft sich für Oberbayern auf 33,9 %. Der Landkreis Ebersberg muss 2,9 % aufnehmen.
Im Landkreis Ebersberg gibt es derzeit 48 dezentrale Asylbewerberunterkünfte mit 1.487 Bewohner, davon 1.359 Asylbewerbern und 128 sog. „Fehlbelegern“, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen ist, die sich aber noch in den Unterkünften befinden. Hinzu kommen 123 unbegleitete Minderjährige (uM), die auf 14 Einrichtungen verteilt sind.
Verteilung auf die Kommunen inkl. Fehlbeleger (Stand: 11.02.2016)*:
Kommune Asylbewerber Unbegleitete Minderjährige
Anzing 25 7
Aßling 9 0
Ebersberg 233 26
Emmering 43 0
Egmating 13 0
Glonn 17 18
Grafing 115 4
Hohenlinden 18 0
Kirchseeon 195 41
Markt Schwaben 267 4
Moosach 8 0
Pliening 6 0
Poing 311 4
Steinhöring 50 10
Vaterstetten 327 9
Zorneding 50 0
Anzahl Männer: 1.412
Anzahl Frauen: 42
Anzahl Buben: 22
Anzahl Mädchen: 11
20 Familien ( 81 Personen)
Alleinstehende (1406 Personen)
Top 10 Herkunftsländer
- Eritrea, 268
- Syrien, 203
- Pakistan, 190
- Afghanistan, 188
- Senegal, 167
- Nigeria, 163
- Irak, 67
- Somalia, 64
- Mali, 52
- Sierra Leone, 48
Prognose
- Derzeit Abschlag von 60% auf die letzte Quote (=37 Asylbewerber pro Woche)
- Quote für 2016 offiziell noch nicht veröffentlicht, jedoch muss man von gleichbleibenden Zahlen ausgehen: 1.200 – 1.500 Zugänge / 2016
- Dringender Bedarf an weiterem Wohnraum / Grundstücke, um Bedarf 2016 zu decken und Behelfslösungen (z.B. Turnhallen) so bald wie möglich aufzulösen.
Ausstattung Unterkunft
- Zimmerausstattung (Schrank, Stuhl und Tisch, Bett und Bettwäsche, Handtücher)
- Elektrogeräte (E-Herd, Waschmaschine, Kühlschrank)
- Haushaltsgegenstände (Geschirr, Kochtöpfe, Pfannen)
Monatliche Grundleistungen
(die Klammerzusätze beziehen sich auf Fälle der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen):
- Alleinstehender bzw. Haushaltsvorstand: 330,14 € (185,14 €)
- Ehegatten: 296,70 € (165,70 €)
- Volljährige Haushaltsangehörige: 262,79 € (148,79 €)
- 15 – 17 -jährige Angehörige: 268,94 € (182,94 €)
- 7 – 14 -jährige Angehörige: 239,74 € (146,74 €)
- 0 – 6 -jährige Angehörige: 212,12 € (127,12 €)
Krankenhilfe
- Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände
- Versorgung mit Arznei- und Verbandsmittel
- Ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung für werdende Mütter und Wöchnerinnen
Sonstige Leistungen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft
- Erstlingsausstattung
*Anmerkung: Die Zahlen unterliegen laufender Veränderung