Kaufvertrag 1858

Kauf Vertrag

Abgeschlossen zwischen Martin Zehetmair Weber in Mattenhofen und Peter Heller Webergeselle der Gemeinde Bruckh
Es erscheinen Obige und geben nachstehenden Kauf zu Protokoll

1.
Peter Heller kauft das Webergütl zu Mattenhofen mit Webergerechtsame um die Summe von 2100fl  / zweitausendeinhundert Gulden / unter nachstehenden Bedingungen
Beim Hause verbleiben das um das Haus aufgerichtete Brennholz und Milchkasten, das Kanappe. Ein Tisch, sämtlicher Dünger, 2 Weberstühle mit den dazugehörigen Werkzeugen, die vorhandene Fütter…(?) , ein Geschirr Kasten nebst einer Windmühle, dann 2 Metzen Korn.
2.
Käufer übernimmt 100fl / einhundert Gulden / Hypothek Kapital zur Kirche Glonn und 75 fl zur Kirche Jakobsbaiern und sind sonach, nach Empfang von 25 fl Darangeld am 7.ten(?) April 1858  1900 fl / eintausendneunhundert Gulden / auszubezahlen.
3.
Vom 1.April angefangen übernimmt der Käufer alle auf dem Haus ruhenden Lasten und Abgaben sowie die Zinsenfür die 175 fl Hypotheken. Die Gerichtskosten hingegen übernimmt der Käufer alleinig.
4.
Als Reugeld bedingen sich beide Theile 100 fl /hundert Gulden/.
5.
Sollte der Verkäufer bis 1ten April 1858 keinen passenden Ankauf haben, so kann er noch fünf Monat im Haus verbleibe
Hiermit nach Verlesen unterzeichnet