„Geppertsiedlung“ und „Mühlthal“

In den Jahren 1957 und 1958 wurden zwei weitere Siedlungen mit jeweils 13 Baugrundstücken genehmigt:

Die Siedlung an Mühl- und Keltenweg westlich der Feldkirchner Straße, die bis zur Straßenbenennung von 1959 nach einem der beteiligten Grundbesitzer „Geppert-Siedlung“ hieß und die Siedlung auf einem Grundstück der Elektrogenossenschaft Frauenreuth im Mühlthal, die heutige Quellenstraße.

Beide Siedlungen waren im Wirtschaftsplan von 1952 nicht verzeichnet oder geplant. Da die Gemeinde sich immer noch nicht zum „Wohnsiedlungsgebiet“ erklärt hatte, auch wenn das Landratsamt jedes Jahr deutlicher darauf drängte, konnten diese relativ kleinen und relativ weit außerhalb der bestehenden Bebauung liegenden Siedlungen genehmigt werden. Die Erklärung zum „Wohnsiedlungsgebiet“ hätte die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans mit nur daraus abzuleitenden Bebauungsgebieten zur Folge gehabt und der Spielraum der Gemeinde, Bauland auszuweisen, wäre geringer gewesen.

Als Einwand gegen die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes galt der Gemeinde, dass die hohen Kosten der Planung nicht aufgebracht werden könnten – der unbedingt nötige Schulhausneubau im Jahre 1957 hatte die Finanzen der Gemeinde tatsächlich sehr erschöpft –   aber auch damit, dass viele Grundstücke schon  längst verkauft seien und man den Bauwilligen nicht zumuten könne noch länger zu warten oder gar Gefahr zu laufen, dass ihr Grundstück plötzlich nicht mehr in den Grenzen eines gültigen Bebauungsplanes liege.

Dies traf auf jedenfall auf die Grundstücke der Quellenstraße zu, die schon in den Jahren 1954 bis 1955 von der Elektrogenossenschaft Frauenreuth an Bauwillige verkauft worden waren. Damals betrug der Kaufpreis – aufgrund der Preisbindung für Grundstücke –  2 DM, auf den die Käufer noch einen freiwilligen Betrag von 3 DM zahlten, um ungefähr an den damals ortsüblichen Preis von 7-8 DM heranzukommen.

Die Einfahrt zur Quellenstraße war bei Baubeginn über den Balkhamer Weg hin geplant, die heutige Ein- und Ausfahrt war vor dem Ausbau der St 2079 nur ein schmaler Feldweg. Dieser Weg über Balkham wurde aber nie benutzt, zum einen weil er nicht ausgebaut werden konnte, da Grundstücke bereits verkauft waren, zum anderen weil er in „noch schlechterem Zustand“ war als die Ausfahrt auf die Staatsstraße. Während das Straßenbauamt lang auf einen Ausbau des Balkhamer Weges drängte, da er Grundlage des Baugebietsausweisung gewesen sei, hielt die Gemeinde dagegen, dass Grundstücke nicht vorhanden, Kosten zu hoch und die Akzeptanz dieses Weges bei den Bewohnern der Quellenstraße nicht vorhanden wäre.

Erst  im Jahr 1965 einigte man sich pragmatisch und veränderte die Verkehrsführung und Beschilderung, um die Gefährlichkeit der Ausfahrt zu verringern.

 

 

Andere, im Wirtschaftsplan von 1952 geplanten Siedlungsgebiete, wie zum Beispiel das sehr große Areal am Hang oberhalb der Kastenseestraße konnten nicht realisiert werden, weil Besitzer zum Teil gar kein Interesse am Verkauf ihrer landwirtschaftlichen Grundstücke hatten, oder weil das Landratsamt schwerwiegende Bedenken wegen Wasserversorgung und Kanalisation hatte. So nutzte die Gemeinde für den dringend benötigten Wohnungsbau gerne die Angebote einzelner Grundstückbesitzer, zumal wenn sie sich so bereitwillig zu Übernahme von Straßenbau und Erschließungskosten verpflichten ließen, wie die Grundbesitzer Wilhelm Geppert und Josef Seidl.

„Geppertsiedlung“ ca.1960                                                   Quellenstraße ca.1960      Bilder: F.Hintermaier/Archiv

Alle Bilder zum Zoomen

zurück