Kaufvertrag vom 20.2.1858

Kaufvertrag

Zwischen Johann Sedlmair Zimmermeister von Glonn und Jodeph Angerer Krämmer von da

Es erscheinen Obige und geben nachstehenden Kauf zu Protokoll

Joseph Angerer erkauft das Zimmermeister Anwesen bestehend in 1/16 Gütl von 5 Tagwerk Gründen um die Summe von 4250 fl / viertausendzweihundertfünfzig Gulden / unter nachstehenden Bedingungen:
1.
Beim Hause verbleiben die ganze Küche, sämtliches Futter. Eine Windmühle, die Gsottbank, 6 Hühner, 1 Schubkarre, die vorhandenen Schaufeln und Gabel, dann eine Holz und Spansäge und der Düngerhaufen.
2.
Von der Kaufsumme zu 4250 fl werden am Verbriefungstage 2900 fl bar erlegt und die restlichen 1750 fl nach einem halben Jahre vom 28.Februar 1858 an.
3.
Als Reugeld bedingen sich beide Theile die Summe von 100fl.
4.
Die aus diesem Kaufe erlaufenden Gerichtskosten übernimmt der Käufer, jedoch ohne Ablösungskosten, welche nach Erklärung des Verkäufers schon bezahlt sind.
5.
Die Auträglerin Maria Beham bleibt auf dem Anwesen unter der Bedingung des Vertragsbriefes vom 30ten April 1838 und entschlägt sich der Käufer jeder Zahlungspflicht als Hypothek und Currentschulden
Hiemit nach Verlesen geschloßen und unterzeichnet
Glonn am 20.Febr.1858

Kath.Sedlmair
Joh. Sedlmair
Joseph Angerer

Gruber Vorsteher
I.Wimmer Pfleger

 

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