Auch Landrat Robert Niedergesäß findet es sehr schade, dass nicht das BRK den Zuschlag im Rahmen der Interimsvergabe für den neuen Rettungsstützpunkt in Glonn erhalten hat. Leider war das aus juristischen Gründen nicht möglich. Nachdem die rechtlichen Grundlagen für den neuen Standort, für den sich auch der Landrat stark gemacht hatte, durch das Trust-III Gutachten gegeben waren, wollte der Zweckverband die Notfallversorgung für die Bevölkerung im südlichen Landkreis schnell sicherstellen. Ein reguläres Ausschreibungsverfahren dauert aber mindestens acht Monate. Da es für einzelne Schicksale fatal ausgehen könnte, wenn der Standort aus Gründen einer formalen Ausschreibung in dieser Zeit nicht besetzt werden würde, hat sich der Zweckverband für eine Interimsvergabe zur schnellen Versorgung des Standortes entschieden. Im Rahmen der Interimsausschreibung hat sich nun MKT durchgesetzt. Das ist so zur Kenntnis zu nehmen, natürlich mit unterschiedlichen Gefühlen. Derzeit wird die reguläre Ausschreibung des Standortes vorbereitet, die dann wohl in der zweiten Jahreshälfte 2020 erfolgen wird. Die Karten sind in diesem zweiten und ausführlicheren Verfahren völlig offen, die Interimsvergabe hat darauf keinen Einfluss. „Als stellvertretender Kreisvorsitzender des BRK bedaure ich diese Entscheidung natürlich sehr. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der Ehrenamtlichen des BRK im südlichen Landkreis Ebersberg, gerade, weil das BRK diesen Bereich bisher schon im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gut und sehr engagiert versorgt hat. Priorität hat aber, und dies ist auch im Sinne des BRK, die schnelle Optimierung des Standortes Glonn für unsere Bürger. MKT versorgt – ebenfalls im Ergebnis einer Ausschreibung – seit einigen Jahren den Standort Anzing. Beschwerden oder Probleme hierüber sind uns nicht bekannt“, so der Landrat.
Lra EBE