Lärmschutzwand Rotterstraße

Aus dem Gemeinderat:
Lärmschutzwand BG „nördlich der Rotter Straße“ – Auftragsvergabe
Lärmschutzwand Rotterstraße
Nach entsprechender Ausschreibung erfolgte die Angebotseröffnung am 22.03.2016. Von 9 aufgeforderten Firmen gingen 8 Angebote ein. Das günstigste Angebot lautet auf netto 60.762,87 zzgl. Kosten für Standsicherheitsnachweis etc. in Höhe von ca. 8.000 netto. Die Lärmschutzeinrichtung wird durch den Bauträger (K-Team) beauftragt und bezahlt.
In seiner Sitzung vom 26.01.2016 hatte sich der Gemeinderat entschieden, evtl. skulpturale künstlerische Elemente des einheimischen Künstlers Johannes Gottwald in die Wand zu integrieren. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, die über den vom Bauträger zu finanzierenden notwendigen Standard der Maßnahme hinausgehen, müssten allerdings vom Markt Glonn getragen werden.
Herr Gottwald stellte in der heutigen Sitzung seine Motive sowie mögliche Arten der Ausführung vor. Wie die anschließende ausführliche Diskussion zeigte, steht der Gemeinderat dem vorgelegten Konzept grundsätzlich positiv gegenüber. Während ein Teil der GR-Mitglieder für eine unveränderte Übernahme des Entwurfs plädierte, wurden von anderen wiederum einige Motive hinterfragt. Auf Nachfrage zeigte sich Herr Gottwald für evtl. geringfügige Änderungen aufgeschlossen, soweit der Charakter der Gesamtkomposition dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Herr Dipl.Ing. Schulz wies auf mögliche Auswirkungen der gestalteten Elemente auf die Wand (Lärmabsorbtion, Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Lebensdauer) hin. Details zum weiteren Vorgehen sollten in einem kurzfristig anzuberaumenden Gespräch zwischen allen Beteiligten (Bauträger, Gemeinde, Künstler, Ingenieur) geklärt werden.
Über Kosten bzw. eine evtl. finanzielle Obergrenze für den künstlerischen Aufwand wurde an dieser Stelle nicht diskutiert.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt einer künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand auf Basis des vorliegenden Entwurfs incl. einer in der Höhe noch zu bestimmenden Kostenübernahme zu. Unter Beteiligung aller Akteure sowie des Herstellers ist zu prüfen, ob die Umsetzbarkeit der Maßnahme unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (v.a. Lärmschutz, Standsicherheit) möglich ist.